Ein insgesamt sehr gelungener Landesparteitag wird von vielen als sehr angenehm, konstruktiv und produktiv gelobt. Es geht um den Parteitag in Heidelberg der Piraten Baden-Württemberg, der am letzten Wochenende statt fand. Doch kein Parteitag ohne Gate, einen Weltuntergang braucht es wohl immer. Dieses Mal gab es einen Sturm und viele Kommentare, denn ein ungeschriebenes Gesetz wurde gebrochen.
Versammlungsleitung und Kandidatur
Bisher gab es das _ungeschriebene_ Gesetz, dass sich Kandidatur und Versammlungsleitung ausschließen. Dieses ungeschriebene Gesetz ist daher wie sein Name schon sagt derzeit: ungeschrieben. Keine Regel verbietet die Kombination aus Versammlungsleitung und Kandidatur.
Fakten
- Fakt ist, ein offiziell eingetragener Versammlungsleiter kandidierte für den Landesvorstand.
- Fakt ist, seine Kandidatur für den Landesvorstand hat Dak1lla am 8.1.2014 um 0:27 Uhr auf der Landesparteitagsseite bekannt gegeben.
Dak1lla war darüber hinaus Beauftragter der Landesvorstands für die Durchführung von Parteitagen.
Versammleitung und Aufbau eines Versammlungsleitungsteams sind Tätigkeiten, die er auch schon länger macht, er hat auch bereits mit dem teils gleichen Team den Landesparteitag 2013 in Flein geleitet. - Fakt ist Dak1lla wurde in dem Wissen um seine Kandidatur von der Versammlung beim Landesparteitag zum Versammlungsleiter gewählt.
- Fakt ist Dak1lla wurde nicht in den Landesvorstand gewählt.
Mein Gedächtnis sagt, er hat vor seiner Wahl zum Versammlungsleiter erklärt, dass er sich auf Grund der Kandidatur bis zur Wahl als Versammlungsleiter nur im Hintergrund betätigen und von der Bühne fern halten wird.
Die Versammlung bei einem Landesparteitag ist das höchste Organ des Landesverbandes. Diese Versammlung hatte alle Informationen und hätte also eine Wahl des Versammlungsleiters auch ebenso gut ablehnen können. Das hat sie nicht getan, es gab meines Wissens bei den anwesenden und stimmberechtigten Piraten niemand, die oder der im Nachhinein den Eindruck hatte, dass sich Dak1lla mit der Versammlungsleitung einen Vorteil für seine Kandidatur verschafft hätte.
Bitte trennt die Punkte
Einige sind nach dieser Situation der Meinung, es wäre sinnvoll eine Regel zu haben, dass sich Versammlungsleitung und Kandidatur bei einem Parteitag ausschließen. Diese Diskussion ist berechtigt, sie darf und soll ganz klar geführt werden.
Einige, wohl vor allem nicht Anwesende, fanden es wohl passend sich auf den üblichen Kanälen, vor allem auf twitter, zu äußern, dass Dak1lla sich einen Vorteil verschafft habe.
Vorteil für die Kandidatur
Ich sehe es, wie der Teil der Versammlung, von dem ich weiß: Dak1lla hat sich keinen Vorteil für seine Kandidatur verschafft, da er sich vor den Wahlen nicht als aktiver, öffentlich sichtbarer Versammlungsleiter betätigt hat.
Kritik an Kumulation von Aufgaben
Hier sehe ich durchaus einen Punkt. In diesem konkreten Fall, war alles in Ordnung und es ist auch nichts passiert, denn Dak1lla wurde ja nicht einmal gewählt.
Grundsätzlich sehe ich den Punkt jedoch durchaus und bin auch der Meinung, dass es da keine Vermischung geben sollte. Für mich wäre eine perfekte Lösung auch noch anders, als sie jetzt im konkreten Fall war. Perfekt wäre für mich:
- wer kandidiert taucht außer zur Kandidaturvorstellung vor den Wahlen gar nicht auf der Bühne auf
- wer kandidiert ist im Bereich des Versammlungsteams nicht sichtbar anwesend
Bezogen auf den vergangenen Landesparteitag sprach da jedoch in der konkreten Situation einiges dagegen. Der zweite erfahrene Versammlungsleiter Klischeepunk war als Hauptverantwortlicher der Landes-IT wegen Problemen mit dem Netzzugang zunächst damit beschäftigt und konnte also nicht gleichzeitig Aufgaben im Versammlungsleiterteam übernehmen. Von den weiteren drei Versammlungsleitenden hatte nur einer überhaupt schon Erfahrungen mit der Arbeit im Versammlungleitungsteam gemacht. Dak1lla stellte daher das Team vor, sagte, er würde sich zurückhalten, er machte später die ein oder andere organisatorische Durchsage und er betreute sichtbar das sonst teils unerfahrerene Team.
Optimal wäre ein erfahrenes Versammlungsleitungsteam gewesen, dann hätte sich Dak1lla bis zur Wahl vollständig heraus halten können.
Ergänzter Nachtrag: Ich wurde darauf hingewiesen, dass es schon andere Kumulationen gab. Der spätere Landesvorsitzende wurde beim Landesparteitag 2013 zum Wahlleiter gewählt. Das Protokoll enthält den expliziten Hinweis: „Wahl zur Wahlleitung Die Leute dürfen zum Wahlleiter kandidieren, auch wenn sie später für Posten kandidieren nur nicht gleichzeitig.“.
Regeln für eine Kumulation?
Die Frage jetzt ist, braucht es feste Regeln, die aus dem ungeschriebenen Gesetz, dass Kandidatur und Versammlungsleitung nicht kombiniert werden sollen, eine geschriebene Regel machen?
Für mich persönlich braucht es das nicht, ich denke es ist dieses Mal gut gegangen ohne eine feste Regel. Da die Diskussion jetzt hiermit startete, wird es in Zukunft noch klarer, dass einige auf dieses ungeschriebene Gesetz Wert legen. Damit wird es keinen vergleichbaren Fall mehr geben, denn nach diesen Erfahrungen werden Versammlungsleitungsteams in Zukunft von selbst darauf achten, dass nicht noch einmal Grund für solche Kritik geben kann. Der Normalfall eines Versammlungleitungsteam hat nicht gleich mehrere einzulerndende Personen, nicht immer hat der zweite Teil des hauptverantwortlichen Teils des Teams unaufschiebbare Aufgaben in der Landes-IT.
Ich kann jedoch auch verstehen, wenn es zum nächsten Parteitag einen Antrag gibt, der eine solche Kumulation grundsätzlich ausschließt. Sollte es einen solchen sinnvoll formulierten Antrag geben, so würde ich diesem zustimmen. Nicht weil ich es für nötig halte, sondern weil ich es für nötig halte die Bedenken einer solchen Kumulation ernst zu nehmen und denjenigen Sicherheit zu geben, die Angst haben, dass eine solche Kumulation ausgenutzt werden könnte.
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