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Tanzverbot in Baden-Württemberg immer sonntags

Einige Feiertage sind bundesweit vom Tanzverbot betroffen, siehe Übersicht nach Bundesländern bei Wikipedia:   Tanzverbot nach Bundesländern in Berlin gibt es beispielsweise genau drei Tage an denen zwischen 4 und 21 Uhr ein Tanzverbot gilt, das Karfreitag, Volkstrauertrag und Totensonntag.

Baden-Württemberg hat rund 70 Tage Tanzverbot jährlich

Ganz anders in Baden-Württemberg: Tanzen RU

  • Neujahr         03â€â€œ11 Uhr
  • DreiKönige 03â€â€œ11 Uhr
  • Gründonnerstag   ganztägig
  • Karfreitag   ganztägig
  • Karsamstag   ganztägig
  • Ostersonntag       03â€â€œ11 Uhr
  • Ostermontag         03â€â€œ11 Uhr
  • Himmelfahrt         03â€â€œ11 Uhr
  • Pfingstsonntag   03â€â€œ11 Uhr
  • Pfingstmontag     03â€â€œ11 Uhr
  • Fronleichnam       03â€â€œ11 Uhr
  • Allerheiligen     03 â€â€œ24 Uhr
  • Volkstrauertag   03-24 Uhr
  • Buß- und Bettag     03-24 Uhr
  • Totensonntag       03-24 Uhr
  • Heiligabend         03-24 Uhr
  • 1. Weihnachtstag   ganztägig
  • 2. Weihnachtstag   03â€â€œ11 Uhr

Das sind die Feiertage mit Tanzverbot, hinzu kommt jedoch nach § 10 Abs. 2 FTG   das Verbot aller öffentlichen Tanzunterhaltungen von 3 Uhr bis 11 Uhr an jedem Sonntag, außer (1. Mai und 3. Oktober).

Je nachdem wie die Feiertage und Sonntage fallen, kommen damit etwa 70 Tage zusammen. Damit ist öfter als wöchentlich ein Tanzverbot.

Der DEHOGA-BW fordert in einer Position zum Tanzverbot, das Tanzverbot wenigstens an die aktuellen Sperrzeiten anzupassen. Denn nach Anpassung der Sperrzeit in 2010, bedeutet es derzeit, dass eine Veranstaltung bis 5 Uhr dauern dürfte, aber ab Samstagnacht ab 3 Uhr schlägt das Tanzverbot zu. Gerade für Tanzbetriebe, wie Diskos sei das besonders schwierig, denn wie sollen bei späten Veranstaltungen, die Betreiber den Gästen erklären, dass sie ab 3 Uhr nicht mehr tanzen dürfen.

Bei allem Verständnis für hohe christliche Feiertage, aber das kann so einfach nicht sein. Selbst Volkstrauertag und Buß- und Bettag sind weiterhin dabei, obwohl das keine gesetzlichen Feiertage mehr sind. Getanzt wird ja keineswegs in den Kirchen, sondern bei Veranstaltungen, die fast immer weit ab von Kirchen stattfinden. Warum darf niemand tanzen, nur weil es Sonntagnacht oder einer von vielen Feiertagen im Ländle ist?

 


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