Wer nicht weiß was das Leistungsschutzrecht ist, oder was mit IGEL gemeint ist, der lese bitte aus 2010 nach: …als würden Restaurantbesitzer Geld von den Taxifahrern verlangen, die ihnen Gäste bringen…
Zum aktuellen Stand des Gesetzentwurfs:
- Kurzanalyse des Gesetzesentwurfs zum Leistungsschutzrecht
- Digital kastriert
- Das Leistungsschutzrecht und die Piraten
Die Anwälte sind sich einig, dass dieses Gesetz zu massiven Abmahnwellen auch gegenüber Bloggern und den Nutzern von Facebook und Twitter führen kann. An sich sind Hobbynutzer zwar ausgenommen, doch ein Blog mit Werbung oder Flattr ist kein Hobby. Wer etwas privat veröffentlicht, was er auch beruflich nutzt ist ebenfalls nicht mehr nur Privatperson.
Selbst Zitate von Presseartikeln sollen dann eingeschränkt werden, da bereits der Linktext der Überschrift schützenswert sein kann.
Ich hab jetzt nochmal ein Zeitungsfoto für diesen Artikel genommen, wer weiß, wie lange ich das noch darf… ;)
…mir erschien auch der Titel „Da ist für jeden was dabei“ für den Gesetzentwurf ganz passend.