Immer mal wieder ärgert mich die Kundenfreundlichkeit mancher Unternehmen. Einiges zu dem Service von t-online als Provider habe ich bereits in dem Artikel zu Fehlermeldungen geschrieben. Über die verschiedenen Aspekte großer Provider im Vergleich zu eher kleineren Unternehmen habe ich im Artikel Provider/ Hoster von Webspace Hostloco, Strato 1 & 1 Artikel berichtet.
Heute geht es um united domains, über die ich mich jetzt schon länger immer mal wieder aufrege.
Zum Start der *.eu-Domains war united schneller, als die meisten anderen Anbieter und bot die Möglichkeit einer Domainreservierung recht früh an. Damals habe ich dort vier Domains bestellt. Zu keinem Zeitpunkt erschien mir das Unternehmen so verlockend, dass ich dort auch Webspace wollte. Die Domains wurden daher schlicht auf andere Domains umgeleitet, da ich keine davon als eigenständige Domain brauchte. Zunächst vergaß ich dann, dass diese Domains nicht an gleicher Stelle waren, wie unsere anderen Domains.
Versuch zu kündigen Teil I
Nach einem Jahr kam die Rechnung für die ersten beiden Domains für ein weiteres Jahr. Meine kurze Rückfrage im April 2007 ergab, dass sich für keine der Domains mehr etwas machen ließ, da ich spätestens Anfang Februar hätte kündigen müssen. Nun gut, schade dass die Frist so lang ist, aber nicht mehr zu ändern.
Versuch zu kündigen Teil II
Dieses Jahr war ich klüger. Ich kündigte brav per Fax die vier Domains. Ich bekam auch eine Bestätigung, allerdings mit dem Hinweis:
„Sollte der Transfer zum neuen Provider innerhalb von 60 Tagen nicht vollständig abgeschlossen werden, so wird die Transferfreigabe Ihrer Domain wieder zurückgesetzt. Ein Transfer kann dann nur durch ein erneutes Providerwechselschreiben gestartet werden. Die vertraglichen Abrechnungszeiträume laufen ungekündigt weiter. Das Providerwechselschreiben muss united-domains 2 Monate vor der jährlichen Verlängerung der Domain vorliegen (2-monatige Kündigungsfrist).
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass lt. unseren AGB bei einer Kündigung des Vertrages vor Ende der abgelaufenen Registrierungsperiode, kein Anspruch auf eine Verrechung oder Erstattung des entrichteten Jahresbeitrages besteht. Weiterhin bleibt der Kunde für die zum Kündigungszeitpunkt bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Entgelte in vollem Umfang leistungspflichtig.“
Manchmal bin ich wohl schwer von Begriff, mir war nicht so recht klar, was das soll, daher fragte ich nach:
„Laut Vertrag muss ich mindestens zwei Monate zuvor kündigen, meine Verträge laufen bis Anfang April, wenn mein neuer Provider den Umzug innerhalb von 60 Tagen durchführt, dann müsste ich mindestens einen Monat doppelt bezahlen?
Das kann nicht sein, dass ich in jedem Fall einen Monat doppelt bezahle, weil ich gar nicht anders sicher kündigen kann, oder?“
Die Antwort kam wie folgt:
„Bitte lassen Sie uns zwei Monate vor dem gewünschten Umzugstermin erneut ein Providerwechselschreiben zukommen. Sobald der Transfer vollzogen wurde, fällt bei dem neuen Provider dessen Jahresgebühr an. Achten Sie bitte darauf, dass der Transfer vor der Verlängerung bei uns abgeschlossen wird, damit keine weitere Verlängerung/Berechnung über uns erfolgt. „
Nach nochmaliger Nachfrage kam diese Ergänzung:
„Aufgrund des Providerwechselschreibens von Anfang Januar (Freigabe der Domain „*.eu“ am 09.01.2008) haben Sie die Kündigungsfrist eingehalten. Wenn Sie uns nun 60 Tage vor dem gewünschten Umzugstermin erneut ein Providerwechselschreiben zukommen lassen, entsteht Ihnen kein Nachteil. Achten Sie bitte nur darauf, dass der neue Provider den Transfer vor der Verlängerung komplett abgeschlossen hat. “
Kündigung klappt nicht
Ich fragte nochmals nach, bekam aber keine Antwort mehr. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum ich zweimal kündigen soll. Klar, wäre es nur eine Domain gewesen, hätte ich wohl einfach den Wechsel früher veranlasst und mir den Aufwand gespart. Es ging jedoch um vier Domains, damit um 10.- Euro für diesen einen Monat, daher fragte ich überhaupt. Nachdem mir auffiel, was das für eine kundenunfreundliche Abzocke ist, wurde ich bockig, denn jetzt ging es mir ums Prinzip.
Vermutlich hat sich united domains soweit abgesichert, dass dieses Vorgehen aufgrund ihrer AGB zulässig ist. Das ändert aber nichts daran, dass sie damit Geld verdienen, dass sie Zeiträume setzen, die in der Praxis nur mit Mehraufwand für die Kunden, entweder zeitlich oder finanziell, handhabbar sind.
Rechnung trotz Kündigung
Ich ließ es jetzt also drauf ankommen (und kündigte nicht nochmal): …und siehe da pünktlich flatterte mir die Rechnung ins Haus, die selbstverständlich nur per Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen wird. Nicht, dass da noch jemand auf die Idee kommt sich zu wehren.
In einigem weiteren Hin und Her per Mail, bat ich mehrfach um eine anderweitige Regelung der Angelegenheit:
„Ich bitte jetzt nochmals um eine Kulanzregelung bezüglich der fristgerecht gekündigten Domains, die auch laut Ihrer Oberfläche auf ‚freigegeben zum Transfer‘ stehen.“
Mahnung trotz bestätigter Kündigung
Der Umzug ist inzwischen vollzogen, die Lastschrift habe ich zurückgehen lassen. Wenige Tage später kam die nächste Rechnung für weitere Domains.
Ich habe mir die AGB angesehen und ich konnte die Stelle nicht finden, die sagt, dass ich ein weiteres Mal kündigen muss, falls der Transfer abgeschlossen nicht vor Vertragsende abgeschlossen ist. Daher habe ich jetzt ein weiteres Mal nachgefragt, mit welchem Recht das Unternehmen die Zahlung von mir möchte. Inzwischen kam die Mahnung zur Zahlung auch schriftlich mit Hinweisen, dass bestehende Domains abgeschaltet würden, falls ich nicht bis spätestens Anfang Mai zahle. Diese Ankündigung stört mich nicht, da inzwischen keine Domain mehr bei united domains liegt.
Strato und Kündigung
Selbst von Strato, also einem großen Unternehmen mit sehr starren Regeln, kenne ich einen Fall, mit völlig anderem Verhalten. Einer unserer Kunden vergaß sich um eine gekündigte Domain zu kümmern, hat Strato innerhalb einiger Monate und mehrfach nachgefragt, aber die Reaktion abgewartet. Zu keinem Zeitpunkt kam da ein Hinweis in Richtung, dass die Kündigung damit nicht mehr gültig sei.
Schau’n wir mal, wie das Ganze ausgeht, mein subjektives Rechtsempfinden sagt mir, dass ich im Recht bin…
Teil II united domains fordert Webspacekosten trotz wirksamer Kündigung
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