Der Südkurier meldete, dass in Basel eine Frau ihren Job verlor, nachdem sie sich während sie krankgeschrieben war, auf Facebook online war. Ich las die Meldung im Feedreader und wollte erst einmal mehr wissen, Facebook ein Kündigungsgrund?
Die Baslerin war wegen Migräne zu Hause geblieben. Eine Woche später wurde sie entlassen, weil sie sich während der Krankheit auf Facebook getummelt hatte. Wer Facebook besuchen kann, kann auch arbeiten, argumentierte ihr Chef. Gegenüber der Zeitung „20 Minuten“ bestätigte die Firma den Vorfall. Die 31-jährige Angestellte habe angegeben, sie müsse bei Migräne im Dunkeln liegen und könne nicht am Bildschirm arbeiten. Wie der Arbeitgeber zufällig festgestellt habe, sei sie aber im Internet auf der Webseite Facebook aktiv gewesen, zitiert die Zeitung aus der Stellungnahme der Firma. Dieser widersprüchliche Sachverhalt habe das Vertrauen in die Angestellte zerstört. Deswegen habe man sich von ihr getrennt.
Für mich ist es aus den obigen Angaben nicht zu entscheiden, ob ich dem Arbeitgeber oder der Arbeitnehmerin Recht geben würde. In einem Kommentar wurde auf unterschiedliche Gesetze in Deutschland und der Schweiz hingewiesen.
Aus meiner Sicht geht es erstmal nicht um Gesetze.
In den weiteren Kommentaren wird sehr unterschiedlich argumentiert. Die einen meinen:
„Geht’s noch?
Und Telefonieren oder zum Briefkasten gehen ist bei Krankheit dann auch nicht mehr erlaubt? (…) Es ist ja wohl ein Unterschied, ob jemand schätzungsweise eine Stunde im Internet ist, oder aber mehrere Stunden arbeiten muß. (…) Fraglich ist sowieso, ob man diesen Internetbesuch rein „zufällig“ herausgefunden hat.“
Auch in der Schweiz muss man meines Wissens nicht angeben, weshalb man krankgeschrieben ist. Wer jedoch angibt wegen Migräne im Dunkeln liegen zu müssen und nicht am Bildschirm arbeiten zu können, muss aus meiner Sicht damit rechnen, dass sich ein Arbeitgeber wundert, wenn die Person dann auf Facebook unterwegs ist. Der Hinweis auf schätzungsweise eine Stunde im Internet entbehrt jeglicher Grundlage, denn obigen Informationen ist keine Zeit zu entnehmen.
Ob ein Internetbesuch rein zufällig gefunden wurde, oder bewusst danach gesucht wurde, ist wohl immer schwer nachweisbar. Einerseits gibt es sicherlich Unternehmen, die im ein oder anderen Fall ihren Mitarbeitern nachspionieren. Andererseits denke ich, muss heutzutage auch jeder Mitarbeiter der sich im Internet bewegt, damit rechnen, dass das auch ein Arbeitgeber mitbekommen kann.
Ein anderer Kommentator argumentiert:
Natürlich gehts noch…
Wenn man blau macht und angibt, im Dunkeln liegen zu müssen und nicht am Bildschirm arbeiten zu können, ist dieses Verhalten einfach nur dumm und gehört entsprechend geahndet. (…)
Auch diese Sichtweise ist meines Erachtens nicht ganz falsch. Klar, ob die Frau „blau gemacht hat“ ist dem Artikel nicht zu entnehmen. Es ist jedoch schon schwierig zu verstehen, dass wer im Dunkeln liegen muss, dann doch bei Facebook online sein kann.
Online ist öffentlich
Wer sich unter dem eigenen Namen im Internet aufhält, muss sich schon im Klaren sein, dass das öffentlich ist. Deshalb sollte man sich da schon entsprechend verhalten. Bei Krankheit geht wohl kaum jemand vor der Tür des Arbeitgebers spazieren oder lässt sich irgendwo in öffentlichen Bereichen blicken, mal abgesehen vom Arzt- und Apothekenbesuch oder einem kurzen Lebensmitteleinkauf. Natürlich gibt es auch da Unterschiede, der Handwerker, der wegen eines gebrochenen Beins krank geschrieben ist, dem wird wohl kaum ein Arbeitgeber vorwerfen nicht krank zu sein, wenn er im Internet unterwegs ist. Bei einem Bildschirmarbeitsplatz und Migräne ist es jedoch schwierig Verständnis des Arbeitgebers zu erwarten.
Möchte man vermeiden, dass ein Arbeitgeber zufällig oder absichtlich etwas über die eigenen Online-Aktivitäten herausfinden kann, dann ist es sinnvoll ein Pseudonym zu nutzen. Das Hauptproblem bei solchen Themen ist aus meiner Sicht, dass es vielen noch nicht klar ist, dass alles im Internet öffentlich ist. Was man unter eigenem Namen im Netz so treibt, sollte man auf das beschränken, was man auch jederzeit auf einem öffentlichen Marktplatz sagen würde.
Etwas ausführlicher berichtete die schweizer Zeitung 20 Minuten, dort wird von bewusster Spionage des Arbeitgebers gesprochen. Sollte das nachweisbar sein, dann würde die Frau jeden Prozess gewinnen, denn in der Schweiz darf ein Arbeitgeber, auch bei Bewerbern, nicht im Internet nach weiteren Informationen suchen. In wieweit diese Regelung durchsetzbar ist und wieviele Arbeitgeber sich bei Bewerbungen daran halten, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Übrigens, ich habe bisher noch keinen Facebook-Account, weil mich schon die Registrierungsseite stört, ich mag es nicht, wenn ich gezwungen werde mein Geburtsdatum anzugeben. Ich bin viel im Internet unterwegs und ich mache das alles unter meinem Namen, allerdings überlege ich mir genau, was ich wo öffentlich schreibe…
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