- via Ben
Der unsägliche JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) ist ein Vertrag der Bundesländer. Selbst der Spiegel berichtet inzwischen… ;) Worum geht es kurz gesagt?
Je nach Angebot sollen Sendezeiten und/ oder Alterskennzeichnungen bzw. Altersbeschränkungen gelten. Insgesamt sind die Regeln so unklar, und schwammig, dass die Einschränkungen, kaum helfen. Zwar gelten alle Regeln nur, falls es Inhalte gibt, die sich explizit an Kinder unter 12 Jahren richten. Doch was heißt das, geht es dabei nur um Kinderseiten oder genügen einzelne Beiträge in einem Blog, die sich eher an Kinder richten?
Offline
Klagen statt sperren? fragt sich Felix Neumann, während die ersten Blogs lieber offline gehen:
Kristian Köhntopp und das VZlog weitere gibt’s in der Liste bei Yuccatree.
Der Schockwellenreiter Jörg Kantel überlegt in den Untergrund zu gehen, Thomas Knüwer sieht im Nichtmehrwählen die Lösung. Netzpolitik ist gegen die Schließung von Blogs und sucht Möglichkeiten aufzuzeigen, was sonst das Gesetz noch verhindern könnte.
Juristisch betrachtet
Ein bisschen lockerer sehen es die Anwälte Udo Vetter vom lawblog und Jens Ferner. Beide sind ebenfalls der Meinung, dass die Regelungen unsinnig und weltfremd seien. Allerdings schließen beide nicht aus, dass ein Gericht daraus durchaus noch zu Entscheidungen kommen könne, die sich gegen Anbieter wenden.
Der Verein: Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Dienstanbieter bietet für rund 4000.- Euro jährlich an, zu prüfen, ob alles korrekt ist… JMStV-2011: Häufig gestellte Fragen werden kostenlos beantwortet.
und utele.eu?
Nein, ganz sicher mache ich nicht dicht nur um dem Thema und allen Risiken zu entgehen. Das Blog vom Netz nehmen wäre für mich nur als temporäre Aktion, die Aufsehen erregt vorstellbar. Etwa so wie am 1. Dezember von 17-18 Uhr einige ihre Blogs schlossen. Wobei mich auch dieser Weg noch nicht überzeugt. Vorerst bleibe ich dabei über diesen Unsinn zu berichten.
Nachtrag 19:45 Uhr
Mela schrieb grad über ihre Idee, mal eine Woche „Dienst nach Vorschrift“ in allen Blogs zu machen. Sprich mal eine Woche lang so viele Angebote wie möglich nur von 22 bis 6 Uhr erreichbar zu stellen. Denn, woran ich bisher nicht gedacht hatte: Seiten, die nicht so eindeutig jugendfrei sind. Sei es weil ihr Thema BDSM ist, wie bei datenschlag.org oder weil es um Spiele, Chats oder ähnliches für Erwachsene geht. Wenn der JMStV durchkommt, werden solche Seiten nur noch mit Altersfreigabe online sein können.
Eine Antwort zu “Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und jetzt?”
auch hier fällt auf, daß die öffentliche diskussion von dem eigentlichen gegenstand des jugendschutzes wegdriftet.
in folgendem blogartikel versuche ich, den zusammenhang von jugendmedienschutz mit human trafficking, netzwerkfahndung und gewaltprävention wieder herzustellen:
http://sensiblochamaeleon.wordpress.com/2009/04/13/zensur-und-jugendschutz-und-bitte-teilen-sie-mir-ihre-kritik-nicht-telepathisch-mit-sondern-in-form-eines-kommentars-oder-einer-mail-oder-eines-telefonanrufs-oder-ekiga-skype-jabber-danke/